Vom 29.07-19.08.2024 machen wir Ferien.
Ab Dienstag, den 20.08.2024, sind wir wieder wie gewohnt für Euch da - dienstags 9-12, donnerstags 17-20 Uhr.
Wir wünschen allen einen schönen Sommer!
Vom 29.07-19.08.2024 machen wir Ferien.
Ab Dienstag, den 20.08.2024, sind wir wieder wie gewohnt für Euch da - dienstags 9-12, donnerstags 17-20 Uhr.
Wir wünschen allen einen schönen Sommer!
Am Dienstag, den 07. Mai 2024, überreichte uns der Energiewendeminister Tobias Goldschmidt den Förderbescheid für unseren Bauabschnitt Hürup-Nord.
Dieser Bauabschnitt hat eine besondere Bedeutung, denn er wird nicht nur Hürup-Nord mit einem Wärmenetz versorgen, sondern verbindet letztendlich auch das bereits existierende Wärmenetz in Hürup-Süd mit der Konversionsfläche. Von dort aus sollen schließlich alle Netzabschnitte durch Solarthermie, Saisonalspeicher, eine Großwärmepumpe und Hackschnitzelkessel mit Wärme versorgt werden.
Das Land Schleswig-Holstein will unser Vorhaben mit maximal 196.949 € durch das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 bezuschussen. Weitere max. 803.051 € werden über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) abgedeckt. Das bedeutet, dass wir im Endeffekt 1 Million Euro, also die Hälfte unserer voraussichtlichen Baukosten, mit öffentlichen Mitteln finanziert bekommen.
Das Projekt mit dem Titel „Nachhaltige Nahwärme für Hürup-Nord“ wird eine Laufzeit von über zwei Jahren haben und planmäßig im Dezember 2025 beendet. Dieser Bauabschnitt umfasst 2,95 km neu verlegtes Wärmenetz mit mindestens 48 neuen Hausanschlüssen.
Die Bauarbeiten am Wärmenetz können in der Hauptstraße und in der Brettenburger Straße erst im Anschluss an die Kanalsanierung erfolgen. Geplant ist, dass das Wärmenetz abschnittsweise, jeweils unmittelbar nach der Kanalsanierung in dem betreffenden Abschnitt, errichtet wird.
(c) Foto: Lara Wicka 2024
Von einem unserer lokalen Heizungsbauer haben wir die Rückmeldung, dass eine Begleitung der Anträge zeitlich nicht schaffbar ist. Vermutlich wird es auch anderen Fachunternehmen so gehen. Wenn auch Euer Heizungsbauer Euch keine sogenannte BzA (Bestätigung zum Antrag) erstellen kann, braucht Ihr einen Energieberater für den Antrag. Eine Liste der Berater in unserer Gegend findet Ihr hier: https://www.energie-effizienz-experten.de/
Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ in Kraft.
Neu erhältlich ist ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.
Anders als geplant können die Anträge nicht zum 1.1.24 gestellt werden, da die technischen Voraussetzungen beim Fördergeber noch fehlen. Dazu informiert das BMWK: „Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung – neu bei der KfW – wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 starten. Daher gilt für die Heizungsförderung vorher bereits eine Übergangsregelung: Antragstellerinnen und Antragsteller können förderfähige Vorhaben umsetzen und den Förderantrag dann ausnahmsweise nachträglich nachholen. Diese Übergangsregelung für die Heizungsförderung gilt befristet. Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. So soll ein möglichst reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Förderlandschaft sichergestellt werden.“ https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
Rückfragen beantwortet die KfW-Hotline unter Tel. 08005399010 von 08:00-18:00 Uhr.
Der Weg dahin war lang und bürokratisch, mit vielen Hürden, aber nun ist es geschafft: Froh, erleichtert und ein wenig in Feierlaune sind wir darüber, dass die Bahnquerung dann doch so reibungslos geklappt hat. Wir sind mit unseren Rohren unten durch den Bahndamm gegangen, so dass die beiden Wärmenetze in Maasbüll zu einem zusammengefügt werden konnten. Alles dies auch im Hinblick auf die große Verbindung zur Konversionsfläche in den nächsten Jahren, von wo aus dann eine zentrale Wärmeversorgung erfolgen wird. Hier ein paar Fotos von den spannenden Bauarbeiten,...