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Baubeginn erst in 2021

NW19 03 28 0Wir haben unser Ziel, die Bauarbeiten in Maasbüll und „Hürup Süd“ noch in diesem Jahr zu beginnen noch in unserer Generalversammlung bekräftigt. Nun hat uns nach Corona auch die für die Finanzierung vorgesehene Bank einen Strich durch die Planung gemacht.

Die VR-Bank Nord eG ist als finanzierende Bank in einer Vielzahl von Wärmenetzprojekten aktiv. Die Bank ist derzeit nicht dazu bereit in weiteren derartigen Projekten tätig zu werden. Gleichwohl hat Boben Op eine Finanzierungszusage für die beiden Bauabschnitte Maasbüll und Hürup -Süd erhalten. Diese Finanzierungszusage ist jedoch an Bedingungen geknüpft, die aus unserer Sicht nicht marktgerecht sind.

Zudem wurde uns mitgeteilt, dass die VR Bank Nord eG für die Finanzierung des Gesamtprojektes im Übrigen (Hürup-Nord, Weseby im Jahr 2021; Anbindung an die Konversionsfläche und dortige Wärmeerzeugung 2022 f.) nicht zur Verfügung steht. Wir sind aber der Überzeugung, dass wir jetzt die Weichen für die Finanzierung des Gesamtprojektes stellen müssen.
Wir haben daher Gespräche mit anderen Banken aufgenommen.
Auf diese Gespräche sind wir nicht nur wegen der abgeschlossenen Planungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen gut vorbereitet. Das Land will und fördert Wärmenetze um die angestrebten Klimaziele erreichen zu können. Dies hat die Investitionsbank Schleswig-Holstein uns gegenüber bestätigt. Die Investitionsbank bzw. die dort angeschlossene Energieagentur hat unsere aktuellen Planungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen bereits geprüft. Die Investitionsbank, die schon 50% der bei der VR Bank Nord eG angefragten Kreditmittel bereit gestellt hätte, ist wohl auch bereit, sich im gleichen Umfang als Konsortialbank einer anderen von Boben OP zu benennenden Bank zu engagieren.

Wir würden Ihnen gern unsere Sicht in einem persönlichen Gespräch erläutern und werden Sie daher in den kommenden Wochen anrufen, um mit Ihnen ein Gesprächstermin zu vereinbaren. Dies auch, weil die Gespräche mit den Banken beschleunigt werden könnten, wenn wir abgeschlossene Wärmelieferverträge vorlegen können. Eine Wärmeliefer- oder Wärmeabnahmeverpflichtung wird aus einem solchen Vertrag aber nur entstehen, wenn die Gespräche mit einer der nun angesprochenen Banken erfolgreich abgeschlossen werden. Wir haben daher die Wärmelieferverträge entsprechend angepasst und würden uns freuen, wenn wir Ihnen diese Verträge im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erläutern können.