Der Vorstand hat mit Wirkung zum 01.01.2024 beschlossen, den Netto-Arbeitspreis von 64,49 €/MWh auf 74,79 €/MWh zu erhöhen. Diese Maßnahme wurde bereits auf der Generalversammlung 2022 diskutiert. Eine Erhöhung ist nun aus verschiedenen Gründen nötig geworden, die auf der Generalversammlung 2023 erläutert wurden.
Entsprechend der im Wärmeliefervertrag enthaltenen Preisgleitklausel hat der Vorstand das Recht, den Wärmepreis durch Beschluss zu erhöhen. Dabei hat der Vorstand die in der Klausel enthaltene Berechnungsgrundlage zu beachten. Die Klausel berücksichtigt die der Genossenschaft tatsächlich entstehenden Kosten und die Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt. Die aktuell beschlossene Anpassung entspricht einer Erhöhung um 16%.